Meine digitalen Schlüssel EULA Version 4.2 – 7/6/2023  


 
 CSAM  
 
NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MEINE DIGITALEN SCHLÜSSEL  


Artikel 1 - Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen  
Diese Nutzungsbedingungen regeln das von der Föderalbehörde angebotene Verfahren zur elektronischen Registrierung, Identifizierung und Authentifizierung von Endnutzern, ob Bürger oder nicht. Dieses Verfahren ermöglicht den Endnutzern die Registrierung für den sicheren Zugang zu elektronischen Behördendiensten und die sichere elektronische Kommunikation mit der Behörde.  
Es ist jedoch nach wie vor möglich, dass einige Behörden andere elektronische EndnutzerVerwaltungssysteme verwenden.  
 
Artikel 2 - Zugang zum Verfahren  
Der Endnutzer hat Zugang zum Verfahren, ohne dass gewährleistet ist, dass der Zugang zum Verfahren und zu den erbrachten Leistungen jederzeit fehlerfrei und technisch einwandfrei gewährleistet ist.  
Der Zugang zum Verfahren kann jederzeit ganz oder teilweise gesperrt werden (unter anderem zu Wartungszwecken). Der Endnutzer wird nach Möglichkeit über eine solche Unterbrechung im Voraus informiert.  
Der Endnutzer kann nur auf bestimmte von der Behörde angebotene Dienste zugreifen, nachdem er das entsprechende Verfahren zur Registrierung, Identifizierung und Authentifizierung durchlaufen hat.  
Dabei muss der Endnutzer:  

  • Sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden erklären;  •     eine korrekte E-Mail Adresse angeben.  
  • Der Endnutzer ist verpflichtet, die ihn betreffenden Daten, soweit erforderlich, so anzupassen, dass sie jederzeit aktuell und korrekt sind.  

 
Artikel 3 - Verwendung von digitalen Schlüsseln  
Der Endnutzer-Zugang zu bestimmten elektronisch bereitgestellten Diensten erfordert die Verwendung digitaler Schlüssel (eID, Sicherheitscode über mobile App/SMS/E-Mail und Benutzername und Passwort usw.).  
Es gibt digitale Schlüssel, die vollständig vom FÖD Politik und Unterstützung – GD Vereinfachung und 
Digitalisierung bereitgestellt werden, und digitale Schlüssel von anderen Parteien, die vom FÖD 
Politik und Unterstützung – GD Vereinfachung und Digitalisierung zugelassen sind. Eine solche Zulassung kann nur erfolgen, wenn u. a. die strengen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen des Königlichen Erlasses vom 22. Oktober 2017 zur Festlegung der Bedingungen, des Verfahrens und der Folgen für die Anerkennung von Diensten zur elektronischen Identifizierung für staatliche Anwendungen eingehalten werden. 
Diese digitalen Schlüssel und die damit verbundenen Daten sind streng persönlich und nicht übertragbar.  
Jeder Endnutzer ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung, Sicherheit, Vertraulichkeit und Verwaltung seiner digitalen Schlüssel und der mit ihnen verbundenen Daten verantwortlich.  Der Endnutzer ist für die Wahl eines sicheren Passworts oder eines anderen geheimen Codes verantwortlich.  
Stellt ein Endnutzer den Verlust seines Benutzernamens, seines Passworts oder eines anderen digitalen Schlüssels oder dessen unbefugte Nutzung durch einen Dritten fest oder vermutet er einen solchen Verlust oder eine solche unbefugte Nutzung, hat er unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Deaktivierung des digitalen Schlüssels zu ergreifen, wie unter anderem in Artikel 6 vorgeschrieben.  
Wenn sein digitaler Schlüssel gesperrt ist, muss der Endnutzer einen neuen anfordern.  
 
Artikel 4 - Verwendung der E-Mail Adresse  
Der Endnutzer ist für die Wahl der von ihm mitgeteilten E-Mail-Adresse verantwortlich. Er erklärt, dass diese E-Mail-Adresse ihm gehört und dass Dritte sie nicht ohne seine Zustimmung nutzen können.  
Der Endnutzer bestätigt, dass er diese Adresse regelmäßig verwendet.  
 
Artikel 5 - Anwendung des Verfahrens  
Jeder Endnutzer ist verpflichtet:  
1. vollständige, genaue, wahrheitsgemäße und nicht irreführende Informationen bereitzustellen;  2. die durch Gesetz, Verordnung, Dekret oder Beschluss der föderalen, regionalen, lokalen oder internationalen Regierung vorgeschriebenen Bestimmungen einzuhalten;  
3. die gelieferten Informationen in keiner Weise und mit keiner wie auch immer gearteten Technik zu manipulieren.  
 
Artikel 6 - Verfahren bei Verlust oder Änderung eines digitalen Schlüssels oder eines Teils eines digitalen Schlüssels  
Bei Verlust oder Diebstahl eines Personalausweises ist der Inhaber verpflichtet, dies so schnell wie möglich dem Bevölkerungsdienst seiner Gemeinde oder der nächsten Polizeidienststelle zu melden oder sich an den DocStop-Dienst des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres zu wenden.  Falls ein Endnutzer sein Smartphone oder Mobiltelefon verliert oder es gestohlen wird, ist er verpflichtet, dies so schnell wie möglich seinem Dienstanbieter zu melden. Außerdem muss er die betreffenden Schlüssel in „Meine digitalen Schlüssel“ löschen (Sicherheitscode per Handy-App und/oder Sicherheitscode per SMS).  
Wenn ein Endnutzer eine neue Mobiltelefon Nummer verwenden möchte, ist er verpflichtet, zuerst den Schlüssel „Sicherheitscode per SMS“ für die alte Nummer in „Meine digitalen Schlüssel“ zu entfernen.  
Für den Fall, dass ein Endnutzer sein Token verliert, muss er es deaktivieren. Das alte Token wird sofort deaktiviert und ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendbar.  
 
Artikel 7 - Schutz der Privatsphäre  
Die Behörde kümmert sich um Ihre Privatsphäre und handelt immer in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der belgischen und europäischen Gesetzgebung zum Datenschutz. Unsere Datenschutzerklärung können Sie hier einsehen. 
 
Artikel 8 - Definitionen  
Für die Zwecke dieser Nutzungsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:  

  • Registrierung - Der Prozess, bei dem eine Person – durch das Durchlaufen eines vorgeschriebenen Verfahrens – in eine Liste aufgenommen wird und dadurch zu erkennen gibt, dass sie einen bestimmten Dienst nutzen möchte. 
  • Identifikation - Ein Prozess, der verwendet wird, um die Identität einer bestimmten Person festzustellen. 
  • Authentifizierung - Prozess, der verwendet wird, um die Identität einer bestimmten Person zu bestätigen. Zum Beispiel kann eine Person durch die Angabe bestimmter vertraulicher Informationen, die nur ihr bekannt sind (z. B. ein selbstgewähltes Passwort), bestätigen, dass sie tatsächlich die Person ist, die sie vorgibt zu sein.  

 
 
 
 

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