Nutzungsbedingungen - FAS - Meine digitalen Schlüssel- Version 4.4
5 August 2025
Artikel 1 – Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen regeln das von der Föderalbehörde angebotene Verfahren zur elektronischen Registrierung, Identifizierung und Authentifizierung von Endnutzern, ob Bürger oder nicht. Dieses Verfahren ermöglicht den Endnutzern die Registrierung für den sicheren Zugang zu elektronischen Behördendiensten und die sichere elektronische Kommunikation mit der Behörde.
Es ist jedoch nach wie vor möglich, dass einige Behörden („Nutzer“) andere elektronische Endnutzer-Verwaltungssysteme verwenden.
Artikel 2 – Zugang zum Verfahren
Der Endnutzer hat Zugang zum Verfahren, ohne dass gewährleistet ist, dass der Zugang zum Verfahren und zu den erbrachten Leistungen jederzeit fehlerfrei und technisch einwandfrei gewährleistet ist.
Der Zugang zum Verfahren kann jederzeit ganz oder teilweise unterbrochen werden (unter anderem zu Wartungszwecken). Der Endnutzer wird nach Möglichkeit über eine solche Unterbrechung im Voraus informiert.
Der Endnutzer kann nur auf bestimmte von der Behörde angebotene Dienste zugreifen, nachdem er das entsprechende Verfahren zur Registrierung, Identifizierung und Authentifizierung durchlaufen hat.
Dabei muss der Endnutzer:
- sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden erklären;
- eine korrekte E-Mail-Adresse angeben.
Der Endnutzer ist verpflichtet, die ihn betreffenden Daten, soweit erforderlich, so anzupassen, dass sie jederzeit aktuell und korrekt sind.
Artikel 3 – Verwendung von digitalen Schlüsseln
Der Zugang des Endnutzers zu bestimmten elektronisch angebotenen Diensten erfordert die Nutzung von digitalen Schlüsseln:
- eID oder elektronischer Personalausweis (Sicherheitsniveau „hoch“)
- MyGov.be-Anwendung (Sicherheitsniveau „hoch“ mit PIN-Code oder „substanziell“ mit Biometrie)
- Digitaler Schlüssel eines zugelassenen Dienstleisters (z. B. itsme®) (Sicherheitsniveau „hoch“ mit PIN-Code oder „substanziell“ mit Biometrie)
- Auf europäischer Ebene zugelassener digitaler Schlüssel (eIDAS) (Sicherheitsniveau „hoch“ oder „substanziell“)
- Benutzername, Passwort und Sicherheitscode via Mobilanwendung/SMS/E-Mail (Sicherheitsniveau „substanziell“)
- Benutzername und Passwort (Sicherheitsniveau „niedrig“)
Es gibt digitale Schlüssel, die vollständig vom FÖD Politik und Unterstützung – GD Vereinfachung und Digitalisierung bereitgestellt werden, und digitale Schlüssel von anderen Parteien, die vom FÖD Politik und Unterstützung – GD Vereinfachung und Digitalisierung zugelassen sind (z. B. itsme®). Eine solche Zulassung kann nur erfolgen, wenn u. a. die strengen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen des Königlichen Erlasses vom 22. Oktober 2017 eingehalten werden. Die digitalen Schlüssel, die in Ihrem Land gemäß der eIDAS-Verordnung Nr. 910/2014 zugelassen sein müssen, sind ebenfalls verfügbar.
Diese digitalen Schlüssel und die damit verbundenen Daten sind streng persönlich und nicht übertragbar.
Jeder Endnutzer ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung, Sicherheit, Vertraulichkeit und Verwaltung seiner digitalen Schlüssel und der mit ihnen verbundenen Daten verantwortlich.
Der Endnutzer ist für die Wahl eines sicheren Passworts oder eines anderen geheimen Codes verantwortlich.
Stellt ein Endnutzer den Verlust seines Benutzernamens, seines Passworts oder eines anderen digitalen Schlüssels oder dessen unbefugte Nutzung durch einen Dritten fest oder vermutet er dies, hat er unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Deaktivierung des digitalen Schlüssels zu ergreifen, wie unter anderem in Artikel 6 vorgeschrieben.
Wenn sein digitaler Schlüssel gesperrt ist, muss der Endnutzer einen neuen anfordern.
Nutzer, die den Endnutzern den Zugriff auf Online-Anwendungen ermöglichen wollen, wählen das erforderliche Sicherheitsniveau und die digitalen Schlüssel, die zur Authentifizierung verwendet werden können. Es sind ebenfalls die Nutzer, die – auf Grundlage der Authentifizierung – bestimmen, ob ein Endnutzer auf die Online-Anwendung zugreifen kann.
Artikel 4 – Verwendung der E-Mail-Adresse
Der Endnutzer ist für die Wahl der von ihm mitgeteilten E-Mail-Adresse verantwortlich. Er erklärt, dass diese E-Mail-Adresse ihm gehört und dass Dritte sie nicht ohne seine Zustimmung nutzen können.
Der Endnutzer bestätigt, dass er diese Adresse regelmäßig verwendet.
Artikel 5 – Anwendung des Verfahrens
Jeder Endnutzer ist verpflichtet:
- vollständige, genaue, wahrheitsgemäße und nicht irreführende Informationen bereitzustellen;
- die durch Gesetz, Verordnung, Dekret oder Beschluss vorgeschriebenen Bestimmungen einzuhalten;
- die gelieferten Informationen in keiner Weise und mit keiner Technik zu manipulieren.
Artikel 6 – Verfahren bei Verlust oder Änderung eines digitalen Schlüssels
Bei Verlust oder Diebstahl eines Personalausweises ist der Inhaber verpflichtet, dies so schnell wie möglich dem Bevölkerungsdienst seiner Gemeinde oder der nächsten Polizeidienststelle zu melden oder sich an den DocStop-Dienst des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres zu wenden.
Falls ein Endnutzer sein Smartphone oder Mobiltelefon verliert oder es gestohlen wird, ist er verpflichtet, dies so schnell wie möglich seinem Dienstanbieter zu melden, damit die SIM-Karte deaktiviert wird.
Möchte ein Endnutzer eine neue Mobiltelefonnummer oder eine neue E-Mail-Adresse verwenden, muss er die erforderlichen Änderungen in „Meine digitalen Schlüssel“ vornehmen.
Der Zugang zur MyGov.be-Anwendung ist mit einem PIN-Code geschützt. Kann die Vertraulichkeit des Endgeräts nicht gewährleistet werden, muss der Endnutzer das Endgerät über die MyGov.be-Website deaktivieren, nachdem er sich mittels eines digitalen Schlüssels authentifiziert hat. Dort hat er auch die Möglichkeit, ein neues Endgerät hinzuzufügen.
Des Weiteren muss der Endnutzer die betreffenden Schlüssel in „Meine digitalen Schlüssel“ löschen, sobald die Vertraulichkeit der Schlüssel bzw. des Zugangscodes zu diesen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Artikel 7 – Schutz der Privatsphäre
Die Behörde kümmert sich um Ihre Privatsphäre und handelt immer in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der belgischen und europäischen Gesetzgebung zum Datenschutz.
Unsere Datenschutzerklärung können Sie hier einsehen.
Artikel 8 – Definitionen
Für die Zwecke dieser Nutzungsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:
- Registrierung – Der Prozess, bei dem eine Person – durch das Durchlaufen eines vorgeschriebenen Verfahrens – in eine Liste aufgenommen wird und dadurch zu erkennen gibt, dass sie einen bestimmten Dienst nutzen möchte.
- Identifikation – Ein Prozess, der verwendet wird, um die Identität einer bestimmten Person festzustellen.
- Authentifizierung – Prozess, der verwendet wird, um die Identität einer bestimmten Person zu bestätigen. Zum Beispiel kann eine Person durch die Angabe vertraulicher Informationen (z. B. eines selbstgewählten Passworts) bestätigen, dass sie tatsächlich die Person ist, die sie vorgibt zu sein.